Kampfmittelräumung
 


Das begehrte Ziel des Bauherrn ist die Freiheitsbescheinigung auf Kampfmittel. Dafür wählt die staatliche Stelle bzw. das zugelassene private Fachunternehmen eine zielgerichtete Methode, um auf dem örtlich vorgegebenen Bestand eine möglichst hohe Aussage über die kampfmitteltechnische Belastung zu erhalten. 

Dafür stehen im Allgemeinen die 3 Phasen der Kampfmittelbeseitigung als Grundgerüst zur Verfügung. 

Von diesem grundlegenden Ablauf kann, je nach individueller Aufgabenstellung zwar abgewichen werden, eine Freiheitsbescheinigung auf Kampfmittel muss aber immer eine techn./geophysikalische Vorabmaßnahme zugrunde liegen.